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Tipps und Neuigkeiten aus Presse, Internet und Medien


Mieterhöhung: Mietspiegel beifügen


Ein Mieter wurde von seinem Vermieter aufgefordert, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Als Grundlage für die gewünschte Mieterhöhung hatte der Vermieter auf den örtlichen Mietspiegel Bezug genommen. Dem Mieterhöhungsverlangen hatte der Vermieter jedoch versäumt, eine Kopie des Mietspiegels beizufügen. Der Mieter weigerte sich der Mieterhöhung zuzustimmen mit der Begründung, dass der Mietspiegel nicht allgemein zugänglich sei. Der Vermieter reichte deshalb Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung ein. Der Vermieter führte hierzu erst während der Verhandlung aus, dass sein Hausmeister eine Kopie des Mietspiegels bei der Stadtverwaltung kostenlos erhalten habe.

Das Amtsgericht Siegburg wies die Klage des Vermieters ab, weil der Vermieter lediglich erklärt hatte, dass ein Dritter den Mietspiegel kostenlos erhalten hat. Im Prozess hatte der Vermieter nicht die Behauptung aufgestellt und auch nicht den notwenigen Beweis erbracht, dass der Mietspiegel - auf welchen sich das Mieterhöhungsverlangen stützte - allgemein zugänglich ist.

Deshalb sollte folgendes beachtet werden:
Der Mieter muss ohne weiteres prüfen können, ob das Mieterhöhungsverlangen berechtigt ist. Wenn Sie die Miete Ihrer vermieteten Wohnung aufgrund des Mietspiegels erhöhen möchten, weisen Sie Ihren Mieter darauf hin, dass er (z. B. bei der Stadtverwaltung) einen kostenlosen Mietspiegel erhalten kann oder noch besser, fügen sie dem Mieterhöhungsverlangen eine Kopie des Mietspiegels bei. Es reicht nicht aus, wenn Sie Ihrem Mieter gegenüber nur erwähnen, dass Ihr Hausmeister (oder eine sonstige Dritte Person) einen Mietspiegel von der Stadtverwaltung erhalten hat.

(AG Siegburg, Urteil v. 22.09.10, Az. 120 C 82/10). Die Informationen zu diesem Artikel wurden aus dem Vermieter-Telegramm vom 09.12.2010 entnommen. Das Vermieter-Telegramm ist ein wöchentlicher E-Mail-Newsletter von gevestor - immobilien.de

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Falsche Wohnflächenangabe berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung!


VON WOLFGANG MÜLLER
Ein Mieter kündigte sein Mietverhältnis aufgrund der Tatsache, dass die tatsächliche Wohnfläche der Wohnung um mehr als 10 % von der vom Vermieter angegebenen Wohnfläche abwich. Vom Mieter wurde sofort die Mietzahlung eingestellt und er zog sofort aus. Vom Vermieter verlangte er die Rückgabe seines hinterlegten Mietkautionssparbuch es. Ausserdem verlangte er die in den Jahren der Mietzeit zu viel bezahlte Miete von mehreren tausend Euro zurück.

Die ausserordentliche Kündigung wurde vom Vermieter nicht akzeptiert und der Fall endete vor dem Bundesgerichtshof.

Mit Urteil vom 29.04.2009 (BGH, Urteil v. 29.04.2009, Az. VIII ZR 142/08). hat der Bundesgerichtshof zugunsten des Mieters entschieden. Eine Abweichung der tatsächlichen und im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche um 22,63 % stellt einen Mangel der Wohnung dar. Da der Vermieter bei der Abweichung keine Abhilfe schaffen - und somit den Mangel nicht beseitigen konnte - war der Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt. Dem Einwand des Vermieters "dem Mieter hätte die geringere Wohnfläche auffallen müssen" wurde von Seiten des Gerichts nicht Rechnung getragen. In der Regel genügt es für die Wirksamkeit einer Kündigung, wenn einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 - 3 BGB aufgeführten Gründe vorliegt.

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Bezahlbarer Wohnraum ist knapp


Remstal-Komunen zeigen großes Interesse an einer Kooperation mit der Kreisbau: 130 bis 260 Wohnungen sind nötig
9. Dezember 2009
Quelle Rems-Murr Rundschau Zeitungverlag Waiblingen
Redaktionsmitglied Martin Winterling
Waiblingen
Vor allem im Remstal ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Und der Bedarf wächst mit jeder Altbauwohnung, die abgewohnt und abgerissen wird.

Mit dem sozialen Wohnungsbau althergebrachter Prägung hat die Idee freilich nichts zu tun, sagte Kreisbau-Geschäftsführer Dirk Braune im Verwaltungs- Schul- und Kulturausschuss des Kreistages, der auf Antrag der SPD das Thema behandelte.

Das Land Baden-Württemberg ist bei der Förderungs des Mietwohnungsbaus Schlusslicht und hat dafür jährlich nur rund 30 Millionen Euro übrig, was lediglich 800 neuen wohnungen entspricht.Nach einer Umfrage bei den 31 Städten und Gemeinden beziffert die Kreisbaugesellschaft aber allein im Rems-Murr-Kreis den Bedarf auf 130 - 260 Wohnungen, die in Kooperation mit den Kommunen neu gebaut werden könnten.

Kooperation könnte heißen: Die Kommunen stellen kostenlos die Grundstücke und helfen bei der Finanzierung über Kommunalbürgschaften; die Kreisbau errichtet die modernen, barrierefreien Wohnungen, verzichtet auf die Verzinsung Ihres Eigenkapitals und lässt sich auf eine 30-jährige Mietpreisbindung ein. Aus eigenen Mitteln, sei dies jedoch nicht zu schaffen. Um günstige Mietwohnungen zu schaffen brauche die Kreisbau entweder eine Kapitalerhöhung oder langfristige zinslose Darlehen. Denn verdient wird mit diesen Wohnungen nichts.

Mietverein: Der Bedarf an preisgünstigen Wohnungen steigt

Gerade Hartz IV - Empfänger tun sich enorm schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden., sagt Roswitha Stahl, Vorsitzende des Mietervereins Waiblingen und Umgebung. "Diese Wohnungen gibts fast nicht mehr", stellt die Rechtsanwältin fest. Die Vorgaben der Arge, die für Hartz IV - Empfänger Mietobergrenen festgelegt hat, stehen mit der Realität nicht in Einklang. Der Mietzuschuss reicht für die viel zu teuren Wohnungen auf dem Markt nicht aus. So stehen einer vierköpfigen Familie für eine 90-Quadratmeter-Wohnung in Waiblingen oder Weinstadt 514 Euro oder im eher ländlichen Welzheim und Rudersberg lediglich 478 Euro zu. Ein Zweipersonenhaushalt darf für eine 60-Quadratmeter-Wohnung 373 bzw. 347 Euro ausgeben.

Wohnungen mit Quadratmeterpreisen von fünf bis sechs Euro sind nicht auf dem Markt, verweist Roswitha Stahl auf die örtlichen Mietspiegel. Dabei handelt es sich um Altbau- und Wohnungen aus der Nachkriegszeit, die allerdings immer mehr vom Markt verschwinden. Wenn die Kommunen ihre Innenstädte sanieren und aufpolieren, werden zwangsläufig die vorhandenen billigen Wohnungen plattgemacht und durch schicke Appartements ersetzt.

Die hohen Mietpreise treffen aber nicht nur Hartz IV - Empfänger hart. Selbst ein Normalverdiener mit Familie und zwei, drei Kindern kommt ganz schön ins schwitzen, wenn er seine Miete sowie Heiz- und sonstige Nebenkosten zahlt. Jährlich gehen zwei bis sechs Prozent der alten Wohnungen verloren, schätzt Kreisbaugeschäftsführer Braune den Schwund an erschwinglichen Mietwohnungen. Längst sind die Sozialwohnungen, die in der Nachkriegszeit bis in die 90er Jahre hinein entstanden sind, in die Jahre gekommen - oder sind wie die Neue-Heimat-Siedlungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden.

Die Kreisbau, wie viele kommunale Wohnungsbaugesellschaften ein Kind des Wohnungsmangels in der Nachkriegszeit vermietete Ende 2007 noch über 800 günstige Wohnungen, in denen rund 2000 Leute lebten. Bis 2013 werden über 100 dieser Wohnungen abgerissen oder verkauft´, weil sich die Instandhaltung nicht lohnt. Der Neubau oder die Übernahme von Mietwonhnungen hält mit dem absehbaren Schwund kaum Schritt, so dass die Kreisbau unterm Strich weniger Mietwohnungen haben wird.

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Mietwohnungen und Häuser - Vermieter können sich absichern!


Deutscher Mietkautionsbund startet Mietnomadenversicherung
29. September 2009

Eine Deutschland-Premiere konnten die Mietkautionsbund-Vorsitzenden den Journalisten während einer Presse-Konferenz im Presseclub München präsentieren. Exklusiv für Vermieter, deren Mieter eine Mietkaution über den Mietkautionsbund e.V. hinterlegt haben, steht ab sofort eine Mietnomadenversicherung zur Verfügung.

Als Vermieter von Wohnungen und Häusern ruhig schlafen

„Damit dürften schlaflose Nächte vieler Vermieter ein Ende haben“, so Florian, Vorsitzender des Mietkautionsbundes e.V. (München). Frei wählbar sind Versicherungssummen von 5.000 EUR, 10.000 EUR oder 15.000 EUR. Diese Versicherungen kommen dann zum Einsatz, wenn der Mieter einen Schaden verursacht, der nicht mehr von der Mietkautionsbürgschaft gedeckt wird. Für diesen Zweck haben die Mietkautionsbund-Macher ebenfalls einen Rahmenvertrag mit der R+V Versicherung AG abgeschlossen. „Endlich können Vermieter, die wirklich auf jeden Cent Mieteinnahmen angewiesen sind, durchatmen. Die Tage, an denen Mietnomaden ihre Vermieter in den finanziellen Ruin reißen, sind damit gezählt“, so Haas.

Mieter zahlt keine Miete mehr.....was dann.....

Es ist ein Szenario, das sich niemand vorstellen will: Der Mieter, der eigentlich einen guten Eindruck gemacht hat und sich in der Vergangenheit auch nichts zu Schulden kommen ließ, zahlt plötzlich keine Miete mehr. Monat für Monat versucht der Vermieter, an seine Miete zu kommen – doch vergeblich. Der Mietausfall übersteigt bereits die Sicherheit aus der Mietkautionsbürgschaft.

Mieter hinterlässt die Wohnung, das Haus in einem katastrophalen Zustand

Und dann, eines Tages, ist der Mieter verschwunden. Der erste Blick in die Wohnung erinnert an einen Kriegsschauplatz: eingetretene Türen, verwüstete Kücheneinrichtung, überall volle Müllsäcke und ein erbärmlicher Gestank nach Undefinierbarem. Obwohl die Wohnungseinrichtung nicht teuer war, summiert sich der Schaden für Mietausfall, Renovierung und Neuanschaffung der Einrichtung auf über 15.000 EUR. Die Kaution deckt aber nur 1.500 EUR ab. Mit der absolut einzigartigen Mietnomadenversicherung können jetzt erstmals die finanziellen Folgen dieses Albtraums abgesichert werden. Der Mietkautionsbund e.V. stellt jetzt im Rahmen der Jahres-Pressekonferenz exklusiv für seine Mitglieder diese komfortable Absicherung zur Verfügung. Wer kann sich sich absichern? Vermieter, deren Mieter für die vermietete Wohnung eine Mietkautionsbürgschaft des Mietkautionsbundes e.V. erhalten haben.

Materielle Schäden an Haus und Wohnung abgesichert

Was ist versichert? Der finanzielle Schaden durch nicht bezahlte Miete und der materielle Schaden an der vermieteten Wohneinheit, den der Mieter verursacht hat. Wenn die Summe aus der R+V Mietkautionsbürgschaft ausgeschöpft ist, beginnt die Leistung aus der Mietnomadenversicherung. Es muss sich hierbei also nicht um den klassischen „Mietnomaden“ handeln, entscheidend ist, dass ein Schaden entstanden ist. In welchem Umfang kann die Versicherung abgeschlossen werden? Es kann zwischen einer Versicherungssumme von 5.000 EUR, 10.000 EUR oder 15.000 EUR gewählt werden. Diese versicherte Leistung wird zusätzlich erbracht, wenn die maximale Leistung aus der Mietkautionsbürgschaft erbracht wurde und der Schaden darüber hinaus geht.

Problemlose Abwicklung - Keine Klage vor Gericht erforderlich

Was muss getan werden, um im Schadenfall an die Entschädigung zu kommen? • Der Deutsche Mietkautionsbund muss über den Schaden informiert werden. • Der entstandene Schaden muss in geeigneter Weise belegt werden. Es muss weder der Mieter verklagt werden, noch ein Titel gegen ihn erwirkt werden, um die Versicherungsleistung von der R+V Versicherung zu erhalten. Was kostet das? Die Preise für eine Mietnomadenversicherung liegen – je nach Versicherungssumme – zwischen 50 und 100 Euro pro Jahr. (Pressemitteilung des Deutschen Mietkautionsbunds)

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Schimmelschäden in der Wohnung vermeiden - Heizkosten senken mit Durchzug statt Abzug

Jedes Jahr, wenn der Herbst und Winter naht, hört man immer wieder vom gleichen Problem "Schimmel". In den meisten Fällen liegt kein Baumangel vor sondern falsches Lüftungsverhalten.

Richtiges Lüften in der kalten Jahreszeit verhindert Schimmelschäden und spart bares Geld.
Zu den grössten Fehlern gehört die Unsitte die Fenster zu kippen. Durch diese vorgehensweise kühlt der Leibungsbereich (das Mauerwerk) um das gekippte Fenster aus. Bei Schliessen des Fensters schlägt sich die Raumfeuchte genau an dieser Stelle nieder, da feuchte Luft die Eigenschaft hat, an den kältesten Stellen zu kondensieren. Energiesparend und dem Schimmel vorbeugend ist Stosslüften. Öffnen Sie die Fenster des Raums vollständig. Wenn möglich, öffnen Sie die Türen zu den angrenzenden Zimmern und sorgen Sie für einen Durchzug in der gesamten Wohnung. Die feuchte Luft strömt dadurch in kurzer Zeit nach aussen ohne die erwärmten Wände, Decken und Böden in der Wohnung auszukühlen.

Ein weiterer Fehler ist (insbesondere bei Wohnungen ohne Tageslichtbad), dass nach dem Baden oder Duschen die Badezimmertür offen gelassen wird, um die feuchte Raumluft in die anderen Räume der Wohnung zu verteilen. Sie sollten nach dem Duschen oder Baden die Badezimmertüre geschlossen halten und die feuchte Luft durch das Fenster oder den Lüfter entsorgen.

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GEZ - Gebühren nicht sofort, sondern erst Mitte eines Dreimonatszeitraumes bezahlen.


Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) hat mir aufgrund der Tatsache, dass ich ihr keine Einzugsermächtigung erteilt habe, zum Jahresende mitgeteilt, dass die Rundfunkgebühren für den Abrechnungszeitraum Januar 2010 - März 2010 am 01. Januar 2010 fällig sind. Selbstverständlich wird man nicht darauf hingewiesen, dass die Gebühren erst in der Mitte des Abrechnungszeitraums zur Zahlung fällig sind. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass man bei der Anmeldung bzw. Erteilung der Einzugsermächtigung das Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht hat.

Auf der Infoseite der GEZ wird man darüber aufgeklärt, dass man bei der Zahlung der Rundfunkgebühren zwischen der Zahlung mit gesetzlicher Fälligkeit und der Vorauszahlung für ein Kalendervierteljahr, Kalenderhalbjahr oder Kalenderjahr wählen kann.

Der gesetzliche Fälligkeitszeitpunkt liegt in der Mitte eines Dreimonatszeitraums und muss nicht mit dem Kalendervierteljahr übereinstimmen.

Beispiel: Zahlungszeitraum = April - Mai - Juni Fälligkeitszeitpunkt: 15. Mai

Ich persönlich sehe nicht ein, dass ich mit der Zahlung in Vorleistung gehen soll, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten. Die GEZ erfreut sich natürlich über jeden Rundfunkteilnehmer, der die Vorauszahlung und nicht die gesetzliche Zahlung gewählt hat.

Manch einer mag mich für einen Pfennigfuchser halten aber....

....mich persönlich ärgert dass die GEZ, in ihrer an mich gerichteten Gebührenmit-
teilung, mir eine Fälligkeit zum 01.01.2010 vorgaukelt, obwohl ich die gesetzliche Fälligkeit (fällig Mitte des Abrechnungszeitraumes) angekreuzt habe. Hätte ich nicht zufälligerweise das Kleingedruckte (das selbstverständlich in "sehr auffallendem" hellgrau geschrieben ist) gelesen, hätte ich doch glatt zum 01.01. GEZahlt.

Klaus Bauer
Stuttgart, 30. Dezember 2009

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Über 3000 Sozialwohnungen fehlen.


Geringe Bautätigkeit verringert Bestand in Stuttgart weiter - Notfalls müssen Familien ins Sozialhotel.


VON BARBARA CZIMMER-GAUSS. Stuttgarter Nachrichten 25.08.2009
STUTTGART. In der Landeshauptstadt fehlt es zunehmend an Wohnraum für sozial schwache Einwohner. Zurzeit warten 3266 Familien auf eine Sozialwohnung, der Bestand ist seit Jahren rückläufig. 1992 gab es in Stuttgart noch mehr als 27 000 staatlich subventionierte Mietwohnungen, Ende 2007 war der Bestand auf 17 500 geschrumpft, zurzeit werden nur noch 17 000 Sozialwohnungen vermietet.

Grund für das rückläufige Angebot ist die geringe Neubauqoute. Wenn weiterhin nur 100 neue Wohnungen pro Jahr errichtet werden, wie das zurzeit der Fall ist, hat die Stadt Stuttgart im Jahr 2017 nur noch 14 000 Sozialwohnungen zu vergeben.

Im ersten halben Jahr konnte das Amt für Liegenschaften und Wohnen 520 Familien in entsprechende Wohnungen vermitteln, die auf dem freien Wohnungsmarkt keine Chance haben. Andere bewerben sich vergeblich darum, weil sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Vormerkdatei des Liegenschaftsamtes nicht erfüllen. Zum Zug kommen nur Stuttgarter, die seit drei Jahren in der Stadt leben und deren Einkommen, die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreitet.

Da der Bestand an Sozialwohnungen selbst für die Berechtigten nicht mehr ausreicht, muss die Stadt oft auf Notlösungen zurückgreifen. Im Jahr 2007 vermittelte sie 766 Menschen in Fürsorgeunterkünfte und Interimswohnungen. Zum Beispiel in Pensionen und Sozialhotels. Eine teure Angelegenheit, die im Jahr 2009 mit 1,4 Millionen Euro zu Buche schlug und vor allem für Familien mit Kindern für ungeeignet gehalten wird. Zurzeit warten 1753 Not- und Dringlichkeitsfälle auf neue Wohngelegenheiten.

Ende



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