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Immobilien - Bonitätsprüfung

Bonitätsprüfung
Kaufen möchten viel, doch kann sich der Interessent die Immobilie auch leisten?

Im Verlaufe eines Grundstücks- beziehungsweise Immobilienkaufvertrages ist es für den Verkäufer ein Muss, die Bonität des Käufers zu prüfen. Sie ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, den vereinbarten oder vorgesehenen Kaufpreis auch tatsächlich bezahlen zu können. Hilfestellung und Unterstützung kann der Verkäufer in dieser Situation sowohl von dem beurkundenden Notar als auch von dem mit der Abwicklung des Grundstücksgeschäftes beauftragten Makler erwarten. 

Für die Bonitätsprüfung ist es durchaus von Bedeutung, ob der Käufer selbstständig ist, oder aber unselbstständig als Arbeiter, Angestellter oder Beamter. Der Käufer muss in den meisten Fällen den Kaufpreis fremdfinanzieren. So wie der Financier die Bonität des Darlehensnehmers prüft, so prüft aus seiner Sichtweise heraus der Verkäufer die Bonität des Käufers. Dazu ist es notwendig, Auskünfte von privaten Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Zu den namhaften unter ihnen gehören die Schufa, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung sowie die Firmen Bürgel und Creditreform, oder die Infoscore Consumer Data GmbH. Unter diesen und anderen Wirtschaftsauskunfteien findet kein Datenaustausch statt. Jede von ihnen sammelt und speichert ihre eigenen Daten. Um einen möglichst umfassenden Überblick zu bekommen, ist es durchaus lohnenswert, zwei, drei oder auch mehr unterschiedliche Auskünfte einzuholen.

Das kann der private Immobilienverkäufer nicht leisten. Dazu hat er weder die Manpower noch die Möglichkeit, wohl aber sein Makler. Eine solche, erste Bonitätsprüfung geschieht schon deutlich im Vorfeld einer Orts-/Hausbesichtigung. Zum Einholen der Bonitätsauskunft genügen dem Makler der Zu- und Vorname sowie die aktuelle Wohnanschrift des Kaufinteressenten. Der Makler kann anhand seiner Kundenkartei mit einem Blick feststellen, ob es sich um einen Bestands- oder um einen Neukunden handelt. Die Bestandskunden sind ihm, wie das Wort sagt, aus vorangegangener Korrespondenz und Kommunikation bekannt, teilweise sogar persönlich. Der Makler kennt deren persönlich-wirtschaftliches Umfeld und kann schnell erkennen, ob sich aus einer ersten, lockeren Anfrage ein ernsthaftes Kaufinteresse ergeben kann. Bei Neukunden ist die Situation etwas anders. Doch auch hier gelingt es dem erfahrenen Makler, mit einigen gezielten Fragen herauszufinden, ob die Bonität des Interessenten mit dem erwarteten Kaufpreis für die Immobilie zusammenpasst. Wenn diese Frage nicht mit einem klaren Nein beantwortet werden muss, dann folgt der nächste Schritt, nämlich die eigentliche Bonitätsprüfung. Jetzt macht sich der Makler anhand mehrerer Auskünfte ein Bild über die Vermögens- sowie die Einnahme-/Ausgabesituation des Kaufanwärters. Der umsichtig arbeitende Makler ist vor jeder terminierten Objektbesichtigung über die Bonität des Kaufinteressenten bestens informiert. Für keinen der Beteiligten würde ein Ortstermin Sinn machen, wenn vorab so gut wie feststeht, dass der Interessent den Kaufpreis, wie es heißt, gar nicht stemmen kann. Unter Maklern wird in solchen Fällen von einem Immobilientourismus gesprochen. Der ist uneffektiv bis hin zu unerfreulich. 

Als Ergebnis bleibt festzustellen, dass sich der private Immobilienverkäufer, ohne die Mithilfe des Maklers bei der Bonitätsprüfung, einem deutlich höheren Risiko aussetzt. Darunter leidet die Effizienz des gesamten Immobiliengeschäftes. Der Makler verfügt aufgrund seiner Tätigkeit und seines Berufsstandes über Möglichkeiten zur Bonitätsprüfung, die der private Endverbraucher gar nicht haben kann. Insofern besteht ein Informationsdefizit, das nur der Makler beseitigen kann. Der unterstützt im besten Fall beide Seiten; einerseits den Verkäufer als seinen Auftraggeber, und andererseits den Käufer bei den Bemühungen, zur Finanzierung des Immobilienkaufes den richtigen, geeigneten Finanzpartner zu finden. Die Chancen dazu sind aufgrund der langjährig bestehenden Kontakte zu Finanzierungsinstituten sowie zu unabhängigen Finanzierungspartnern ausgesprochen gut. 

Anhand dieses Beispiels wird die Aufgabe des Immobilienmaklers sehr deutlich. Er makelt, sprich vermittelt ein Immobiliengeschäft mit dem Ziel, dass es für alle Beteiligten und Betroffenen eine gemeinsame Win-win-Situation wird. 

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Harald Köppen