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Energieausweis

Immobilien - Energieausweis
Mit einem Energieausweis wird das Gebäude beziehungsweise ein Bauwerk energetisch bewertet.

Mit einem Energieausweis wird das Gebäude beziehungsweise ein Bauwerk energetisch bewertet. Grundlage für den Energieausweis ist die EnEV, Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden, umgangssprachlich als Einergieeinsparverordnung bekannt. Sie gilt für die energetische Bewertung von Wohn- und Bürogebäuden. Ausgangspunkt  für die EnEV ihrerseits ist eine EU-Richtlinie, die das Europäische Parlament im Jahre 2010 beschlossen hat. Das von der Deutschen Energie-Agentur GmbH, der DENA entwickelte Dokument ist der bundeseinheitliche Energieausweis, auch Energiepass genannt.

Sowohl bei der Vermietung als auch beim Verkauf einer Wohnung beziehungsweise Immobilie ist der Eigentümer zur Vorlage des Energieausweises verpflichtet. Sinn und Zweck ist es, beim Verkauf den zukünftigen Eigentümer darüber zu informieren, mit welchen Energiekosten er rechnen muss. Die sind ein Bestandteil der Wohnkosten und umso höher, je unsanierter das Gebäude ist. Der Energieausweis gehört als verbindliches Dokument zur Immobilie oder Wohnung, so wie die Fahrzeugbescheinigung Teil II als früherer Kfz-Brief zum Auto gehört.

Der professionell arbeitende Makler fügt den Energieausweis für die zu vermittelnde Immobilie seiner Präsentation oder seinem Exposé bei. Aus rechtlicher Sicht muss der Energieausweis spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages vorgelegt werden. Das gilt für den gesamten Ausweis und nicht nur auszugsweise. Geschieht das nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach der EnEV. Der Makler tut gut daran, den Energieausweis von Beginn an offenzulegen. Damit schafft er Vertrauen bei den Kaufinteressenten und vermeidet den Eindruck, Informationen zurückhalten oder vertuschen zu wollen. Die potentiellen Käufer wissen ohnehin, dass ein Kaufvertrag ohne Energieausweis weder denkbar noch machbar ist. Ausnahmen für die Energieausweispflicht bestehen lediglich für  denkmalgeschützte Gebäude sowie für kleine Häuser mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.

Um von Anfang an, wie es heißt, mit offenen Karten zu spielen, kann die eine oder andere ergänzende Erläuterung angebracht sein. Energiekennwert und Energieeffizienzklasse sind die wichtigsten, allerdings keineswegs alle wissenswerten Informationen. Auf der Skala von A+ bis H handelt es sich bei einem durchschnittlichen Verbrauch nach der Klasse E durchaus um einen vertretbaren Gesamtenergieverbrauch. Sofern Modernisierungsmaßnahmen empfohlen werden, ist eine Aussage darüber hilfreich, welche der Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt bereits umgesetzt worden sind. Der Energieausweis gilt für das gesamte Wohngebäude, also nicht für einzelne Stockwerke, Wohnungen oder Räume. Für den Käufer  ist es auch wichtig zu wissen, ob es sich bei dem Energieausweis um einen Bedarfs- oder um einen Verbrauchsausweis handelt. Wie die beiden Begriffe ausdrücken, wird einerseits der rechnerische Energiebedarf ausgewiesen, andererseits der Energieverbrauch anhand von tatsächlichen Verbrauchszahlen. Eins wie das andere hat mit seinen jeweiligen Vor- und Nachteilen direkte Auswirkung auf den Energiekennwert.

Die inhaltliche Aussagekraft des Energieausweises kann sich ganz maßgeblich auf den Verkaufs-/Kaufpreis der Immobilie auswirken. Der Makler als Interessensvertreter des Verkäufers wird insofern alles dransetzen, um die Immobilie positiv und dennoch wahrheitsgemäß zu präsentieren. Das ist am ehesten mit einem aktuellen Energieausweis möglich. Der wissende, erfahrene Kaufinteressent hat ergänzend zum Energieausweis ohnehin noch einen weitergehenden Informationsbedarf zu  Wärmedämmung, zu Fenstern, zur Warmwasserbereitung sowie zur Brennstoffnutzung. Darauf sollte der Makler vorbereitet sein und den Energieausweis um solche Informationen „anreichern“. Je älter das Verkaufsobjekt ist, umso gefragter und interessanter sind jegliche Aussagen zum Energiepass sowie rund um das Gesamtthema Energieverbrauch.

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Harald Köppen